IQ Informations- und Beratungsstelle Anerkennung und Qualifizierung Thüringen Mitte (IBA-Thüringen Mitte)
Die meisten Zuwanderer besitzen gute Qualifikationen, die sie in ihrem Herkunftsland erworben haben. Wichtig ist es, diese Qualifikationen auch in Deutschland weiter nutzen zu können.
Sie haben ausländische Zeugnisse? Sie brauchen Unterstützung bei der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder Universitätsabschlusses?
Wir beraten Sie gern!
Unsere Beratungsleistungen, Kontaktformular
- Wir beraten zu Anerkennungsverfahren im beruflichen und akademischen Bereich
- Wir informieren über zuständige Anerkennungsstellen
- Wir erklären Ihnen, welche Dokumente Sie für ein Anerkennungsverfahren haben müssen
- Wir informieren Sie zum Ablauf der Verfahren, zu Kosten, Dauer und Finanzierungsmöglichkeiten
- Wir begleiten Sie während des Anerkennungsverfahrens
- Wir geben Ihnen Hinweise zu Qualifizierungsmöglichkeiten
- Wir zeigen Alternativen auf und helfen bei einer Nichtanerkennung weiter
Unsere Beratung ist kostenfrei und vertraulich!
Wir beraten auf Deutsch, Englisch.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch, am Telefon oder per E-Mail. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin (anerkennung@ibs-thueringen.de). Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Allgemeine Informationen zur Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen
Allgemeine Informationen zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse finden Sie beim Anerkennungsportal. Dort finden Sie auch den Anerkennungsfinder. Dieser bietet detailliertere Informationen zur Anerkennung einzelner Berufe und informiert Sie auch darüber ob eine Anerkennung für diesen Beruf zwingend notwendig ist (reglementierte Berufe). Oder ob eine Berufstätigkeit auch ohne Anerkennung möglich ist (nicht-reglementierte Berufe) aber aus Transparenzgründen trotzdem gemacht werden kann.
Zeugnisbewertung (ZAB) für nicht-reglementierte Hochschul- und Universitätsabschlüsse
Für nicht-reglementierte Hochschul- und Universitätsabschlüsse kann eine Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen (ZAB) bei der Kultusministerkonferenz in Bonn beantragt werden. Den Antrag sowie länderspezifische Checklisten finden Sie auf der Webseite der ZAB.
Hinweise zu Übersetzungen
Sie finden ermächtigte Übersetzer*innen auf www.justiz-uebersetzer.de.
Hinweis für Personen die vom Jobcenter oder der Agentur für Arbeit gefördert werden: Das Jobcenter/die Agentur für Arbeit möchte von Ihnen in der Regel 3 Angebote von verschiedenen Übersetzer*innen sehen. Bitte fragen Sie daher 3 Übersetzer*innen wieviel die Übersetzungen kosten werden. Die Übersetzer*innen schicken Ihnen dann ein Angebot. Bitte leiten Sie diese 3 Angebote an das Jobcenter/die Agentur für Arbeit weiter. Das Jobcenter/die Agentur für Arbeit entscheidet dann, welche/n Übersetzer*in Sie nehmen können.
Hinweis für Personen welche die Übersetzungen für einen Antrag auf Approbation als Arzt/Ärztin, Zahnarzt/Zahnärztin oder Apotheker/Apothekerin beim Thüringer Landesverwaltungsamt benötigen: Bitte geben Sie dem Übersetzer das Originaldokument und eine beglaubigte Kopie vom Originaldokument. Der Übersetzer soll dann auf die Übersetzung schreiben „Übersetzung vom Original“ oder „Original hat vorgelegen“. Dann soll der Übersetzer die beglaubigte Kopie des Originaldokumentes an die Übersetzung anheften.
Hinweise zu beglaubigten Kopien
Beglaubigte Kopien werden in der Regel von einer Behörde der Bundesrepublik Deutschland und von Notar*innen ausgestellt.
Von Dokumenten in deutscher oder englischer Sprache können beglaubigte Kopien oft beim Bürgerservice Ihres Wohnortes ausgestellt werden.
Alternativ erhalten Sie beglaubigte Kopien von Originaldokumente bei Notar*innen. Notar*innen erstellen beglaubigte Kopien unabhängig davon, in welcher Sprache das Originaldokument verfasst ist.