BLEIBdran Arbeitshilfe „Mitwirkungspflichten bei der Identitätsklärung im Asylverfahren“
Auch im Asylverfahren gibt es Mitwirkungspflichten. Gleichzeitig ist es in diese Zeit nicht zumutbar und sogar schädlich, zur Botschaft zu gehen oder Behörden des Herkunftslandes