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Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH
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Home / Projekte / IQ „Berufliche Anerkennung“ (IBAT Mitte)

Informations- und Beratungsstelle Anerkennung für Thüringen (IBAT Mitte)

Die meisten Zuwanderer besitzen gute Qualifikationen, die sie in ihrem Herkunftsland erworben haben. Wichtig ist es, diese Qualifikationen auch in Deutschland weiter nutzen zu können.

Sie haben ausländische Zeugnisse? Sie brauchen Unterstützung bei der Anerkennung eines ausländischen Berufsabschlusses oder Universitätsabschlusses?

Wir beraten Sie gern!

Unsere Beratungsleistungen:

  • Wir beraten zu Anerkennungsverfahren im beruflichen und akademischen Bereich
  • Wir informieren über zuständige Anerkennungsstellen
  • Wir erklären Ihnen, welche Dokumente Sie für ein Anerkennungsverfahren haben müssen
  • Wir informieren Sie zum Ablauf der Verfahren, zu Kosten, Dauer und Finanzierungsmöglichkeiten
  • Wir begleiten Sie während des Anerkennungsverfahrens
  • Wir geben Ihnen Hinweise zu Qualifizierungsmöglichkeiten
  • Wir zeigen Alternativen auf und helfen bei einer Nichtanerkennung weiter

Unsere Beratung ist kostenfrei und vertraulich!

Wir beraten auf Deutsch, Englisch und Spanisch.

Gerne beantworten wir Ihre Fragen in einem persönlichen Beratungsgespräch, am Telefon oder per E-Mail. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Beratungstermin (anerkennung@ibs-thueringen.de). Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Sie können vor der ersten Beratung unseren Online-Fragebogen bereits ausfüllen, ausdrucken und zum Gespräch mitbringen.

Anerkennungsberatung

Eine Anerkennung kann die Chancen bei der Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt verbessern und helfen, eine der Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.

Wir unterstützen bei der Anerkennung von beruflichen und akademischen Abschlüssen, die im Ausland erworben wurden. Wir beraten zum und begleiten während des Anerkennungsverfahrens.

Arbeitgeber*innen beraten wir gerne über die Anerkennungsmöglichkeiten der ausländischen Abschlüsse Ihrer Arbeitnehmer*innen sowie aufenthaltsrechtliche Fragen.

Darüber hinaus schulen wir auch gern kostenlos andere Akteure, die ebenfalls Anerkennungsberatung anbieten, wie z.B. Arbeitsagenturen, Jobcenter, Flüchtlings- und Migrationsberatungsstellen, Bildungsträger sowie andere Fachinteressierte.

Anerkennungsberatung/Berufe-Infoblätter

Berufe-Infoblätter zum Anerkennungsverfahren (Stand 25. Februar 2020)

Um eine schnelle Übersicht über die Möglichkeiten der Anerkennung, über das Verfahren, Kosten und Ansprechpartner / Ansprechpartnerinnen zu erhalten, haben wir spezifische Berufe-Infoblätter erstellt:

  1. Infoblatt Altenpflegerin und Altenpfleger
  2. Infoblatt Apothekerin und Apotheker
  3. Infoblatt Architektin und Architekt
  4. Infoblatt Ärztin und Arzt
  5. Infoblatt Dolmetscherin und Dolmetscher, Übersetzerin und Übersetzer
  6. Infoblatt Fachapothekerin und Fachapotheker
  7. Infoblatt Fachärztin und Facharzt
  8. Infoblatt Fachtierärztin und Fachtierarzt
  9. Infoblatt Fachzahnärztin und Fachzahnarzt
  10. Infoblatt Gesundheitsfachberufe
  11. Infoblatt Gesundheits-und Krankenpflegerin und Gesundheits- und Krankenpfleger
  12. Infoblatt Hebamme und Entbindungspfleger
  13. Infoblatt HWK-Berufe
  14. Infoblatt IHK-Berufe
  15. Infoblatt Ingenieurin und Ingenieur
  16. Infoblatt Juristische Berufe
  17. Infoblatt Land-, forst-und hauswirtschaftliche Berufe
  18. Infoblatt Medizinischer Fachangestellter und Medizinische Fachangestellte
  19. Infoblatt Pharmazeutisch-technische Assistentin und Pharmazeutisch-technischer Assistent
  20. Infoblatt Psychologin und Psychologe
  21. Infoblatt Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
  22. Infoblatt Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwaltsfachangestellter, Notarfachangestellte und Notarfachangstellter
  23. Infoblatt Sozialpädagogische Berufe (Fachschulabschlüsse)
  24. Infoblatt Sozialpädagogische Berufe (Hochschulabschlüsse)
  25. Infoblatt Steuerberaterin und Steuerberater
  26. Infoblatt Tierärztin und Tierarzt
  27. Infoblatt Tiermedizinische Fachangestellte und Tiermedizinischer Fachangestellter
  28. Infoblatt Wirtschaftsprüferin und Wirtschaftsprüfer
  29. Infoblatt Zahnärztin und Zahnarzt
  30. Infoblatt Zahnmedizinische Fachangestellte und Zahnmedizinischer Fachangestellter

Gleichzeitig haben wir Infoblätter erarbeitet, die Kurzinformation zu speziellen Themen zusammenfassen:

  • Infoblatt Zeugnisbewertung ZAB
  • Infoblatt Zeugnisbewertung ZAB ohne reglementierte Berufe
  • Infoblatt Hochschulzugang und Anerkennung von Studienleistungen
  • Infoblatt Informell und non-formal erworbener Kompetenzen
  • Infoblatt Führung akademischer Grade
  • Infoblatt Finanzierungsmöglichkeiten für Anerkennung
  • Infoblatt Fachschulabschlüsse nach Thüringer Landesrecht
  • Infoblatt Beglaubigung

Sollten Sie weiterführende Hinweise und Informationen haben, geben Sie uns diese gerne weiter unter anerkennung@ibs-thueringen.de. Die IBS gemeinnützige GmbH versichert, die Informationen nach bestem Wissen und Gewissen zur Verfügung zu stellen und die Beratungen in hoher Qualität durchzuführen. Die IBS übernimmt keine Haftung für Fehler in Beratungen und Informationen sowie daraus resultierender direkter Schäden, soweit diese nicht vorsätzlich oder in grober Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Alle gegebenen Informationen sind als Empfehlungen zu verstehen, sie haben keinen haftungsbegründenden Charakter.

25.02.2020, erarbeitet und herausgegeben durch das IQ Netzwerk Thüringen, © IBAT

Anerkennungsberatung/FAQ

Warum braucht es eine Anerkennung?

Eine Anerkennung kann die Chancen bei der Bewerbung auf dem Arbeitsmarkt verbessern und helfen, eine der Qualifikation entsprechende Arbeit zu finden.

In Deutschland gibt es auch eine Reihe sogenannter reglementierter Berufe, für die eine Anerkennung ausländischer Abschlüsse erforderlich ist, um in dem Beruf arbeiten zu können. Dies ist vor allem bei Berufen im medizinischen und pädagogischen Bereich wichtig. Die Gleichwertigkeit ist aber nicht die einzige Voraussetzung, um in einen reglementierten arbeiten zu können. Es müssen auch andere Bedingungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Nachweis deutscher Sprachkenntnisse.

Die Anerkennung kann auch für die Arbeitsmarktzulassung eine zwingende Voraussetzung sein. Wenn Sie nach Deutschland einreisen möchten, um zu arbeiten, benötigen Sie die in der Regel eine Arbeitszulassung.

Was ist eine zuständige Stelle?

Die zuständige Stelle ist eine Behörde in Deutschland, die die Ausbildung und Ausübung bestimmter Berufe regelt. Die zuständige Stelle führt das Anerkennungsverfahren und die Prüfung der Gleichwertigkeit durch.

Wer kann ein Anerkennungsverfahren durchführen?

  • Die Beratung ist für Menschen aus allen Herkunftsländern offen und kostenlos.
  • Das Projekt richtet sich an Erwachsene mit im Ausland erworbenen Bildungs- und Berufsabschlüssen, die eine Berufstätigkeit oder Weiterqualifizierung in Thüringen anstreben.
  • Arbeitergeber, welche Fachkräfte aus dem Ausland einstellen möchten (?)

Welche Dokumente benötige ich für eine Anerkennung?

Es müssen immer das Abschlussdiplom, eine Fächer- und Notenliste der Ausbildung oder des Studiums sowie ausführliche Nachweise der Berufserfahrung eingereicht werden.

Die zuständige Stelle kann noch weitere Unterlagen verlangen.

Wie müssen die Unterlagen eingereicht werden?

Die Unterlagen müssen meistens in amtlich beglaubigter Kopie und deutscher Sprache eingereicht werden.

Amtlich beglaubigte Kopien erhalten Sie beim Bürgeramt oder einen Notar. Dort werden von Ihren Dokumenten Kopien angefertigt und durch einen Stempel auf der Kopie bestätigt, dass Original und Kopie gleich sind.

  • Informationsblatt Beglaubigungen und Übersetzung

Die Übersetzungen müssen von einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt wurden sein. Sie können solche Übersetzer suchen unter: www.justiz-dolmetscher.de

Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren?

Die Gebühren zum Anerkennungsverfahren werden von der zuständigen Stelle festgelegt. Zusätzlich können noch Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen und Sprachprüfungen hinzukommen.

Wie kann ich ein Anerkennungsverfahren bezahlen?

Für Kunden des Jobcenter und der Agentur für Arbeit, können die Kosten durch das Vermittlungsbudget getragen werden.

Ist dies nicht möglich, kann der Anerkennungszuschuss von bis 600 Euro beantragt werden. Der Anerkennungszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung für Menschen, die eine formale Ausbildung absolviert haben und seit mindestens drei Monaten ihren Aufenthalt in Deutschland haben.

Welches Ergebnis kann ein Anerkennungsverfahren haben?

  1. Wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation festgestellt werden, wird die vollständige Gleichwertigkeit bescheinigt.
  2. Bestehen wesentliche Unterschiede, aber auch Gemeinsamkeiten, dann wird teilweise Gleichwertigkeit bescheinigt. In dem Bescheid werden die Gemeinsamkeiten und die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf beschrieben. Die Unterschiede können durch Anpassungslehrgänge oder Kenntnisprüfungen ausgeglichen werden.
  3. Wenn keinerlei Gleichwertigkeit festgestellt werden konnte zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Referenzqualifikation, dann wird der Antrag abgelehnt und es erfolgt keine Darstellung der positiven Qualifikation.
Qualifizierungsberatung

Manchmal ist für eine volle Anerkennung die Teilnahme an einem Anpassungslehrgang oder einer Kenntnisprüfung notwendig. Oder Sie benötigen nach einer erfolgreichen Anerkennung eine Weiterbildung um besser auf dem deutschen Arbeitsmarkt anfangen zu können.

Wir beraten gerne zu möglichen Weiterbildungen, Anpassungslehrgängen und Vorbereitungskursen zur Kenntnisprüfung.

Im Rahmen des IQ-Netzwerkes bieten wir eine Vielzahl von Qualifizierungsmaßnahmen in Thüringen und Online-Kurse an.

Sie können sich auch über die Plattform KURSNET der Agentur für Arbeit Weiterbildungsangebote suchen.

Mobile Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung

Arbeiten Sie mit einer Gruppe von Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen und Qualifikationen?

Wir kommen zu Ihnen und beraten Ratsuchende vor Ort im persönlichen Gespräch zur Anerkennung und Qualifizierung.

Dieses Angebot richtet sich an:

  • Integrationskursträger
  • Projekte und Maßnahmen in der Integrationsarbeit
  • Migrationsberatungsstellen
  • Jobcenter und Agenturen für Arbeit

Gern können Sie einen Termin mit uns vereinbaren: anerkennung@ibs-thueringen.de

Schulungen

Schulungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Begegnen Ihnen im Arbeits- und Beratungsalltag oft Fragen zum Thema der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse? Wir bieten Ihnen Informationen und Beratung, damit Sie diese kompetent beantworten können.

Unsere kostenfreien Schulungen richten sich an:

  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Arbeitsverwaltung, wie z. B. Arbeitsagenturen, Jobcenter und Optionskommunen
  • Ausländerbehörden
  • Beraterinnen und Berater der Anerkennungsstellen, Migrantenorganisationen, wie z. B. Migrationsberatungsstellen für erwachsene Zuwanderer, Jugendmigrationsdienste und Integrationskursträger
  • Multiplikatoren, wie z. B. die kommunalen Ausländerbeauftragten und andere Aktive in der Migrationsarbeit

Über unser Schulungsangebot hinaus stellen wir Informationen zu den folgenden Themen bereit:

  • Informationsblätter zu akademischen Berufen und Ausbildungsberufen
  • Überblick relevanter rechtlicher Regelungen im Rahmen des Anerkennungsverfahrens

Gerne können Sie mit uns individuell und bei Ihnen vor Ort einen Schulungstermin vereinbaren: anerkennung@ibs-thueringen.de

Aktuelle Informationen

Aktuelle Informationen zum Thema Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Anerkennungszuschuss: Neue Finanzierungsmöglichkeit für die berufliche Anerkennung

Personen, die eine Berufsqualifikation im Ausland erworben haben, können in Deutschland die Gleichwertigkeit ihres Berufsabschlusses mit einem deutschen Referenzberuf im Rahmen eines Anerkennungsverfahrens prüfen lassen. Das Anerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und muss von den Antragstellenden selbst bezahlt werden. Es besteht hierfür die Fördermöglichkeit über Jobcenter und die Agenturen für Arbeit.

Personen ohne Zugang zu dieser Förderung, insbesondere Beschäftigte mit fehlenden finanziellen Mitteln, können seit Dezember 2016 vom neuen Anerkennungszuschuss profitieren. Hierbei handelt es sich um eine bundesweit flächendeckende Förderung der Kosten für die Anerkennung in einer Höhe von max. 600 €. Antragsberechtigt sind alle Personen, die seit mind. 3 Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland haben – unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ihrem Aufenthaltsstatus oder dem Ausbildungsstaat –, und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen einen Betrag von 26.000 € bzw. bei gemeinsam veranlagten Ehe- bzw. Lebenspartnerschaften 40.000 € nicht überschreitet.

Ausführliche Informationen zum neuen Förderinstrument des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erhalten Sie unter: www.anerkennung-in-deutschland.de.

Beratung erhalten Sie beim Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement und den weiteren „Informations- und Beratungsstellen Anerkennung“ des IQ Netzwerkes Thüringen.

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Das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung (IQ)“ arbeitet seit 2005 an der nachhaltigen Verbesserung der Arbeitsmarktintegration von Erwachsenen mit Migrationshintergrund. Insgesamt 16 Landesnetzwerke werden dabei von fünf thematischen Fachstellen bundesweit unterstützt. In Thüringen wird das Landesnetzwerk IQ durch das Bildungswerk der Thüringer Wirtschaft e.V. koordiniert. Insgesamt zehn Projektträger realisieren derzeit 21 Teilprojekte in ganz Thüringen und sind kompetente Ansprechpartner zum Thema Arbeitsmarktintegration von Menschen mit Migrationshintergrund.
Hilfreiche Links

IQ-Netzwerk Thüringen

Anerkennende Stellen:

  • Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB): Bewertung von Hochschulabschlüssen
  • Anabin: Informationen zu ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen und der Anerkennung der ausländischer Hochschulen in Deutschland
  • Handwerkskammer und IHK FOSA: Anerkennung nicht-reglementierter Ausbildungsberufe
  • Thüringer Landesverwaltungsamt:
    • Akademische Heilberufe: Arzt, Zahnmedizin, Apotheker, Psychotherapie
    • Gesundheitsfachberufe: z.B.: Krankenpflege, Altenpflege, Physiotherapie, Ergotherapie, usw.
  • Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: Lehrerberuf
  • Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz und die Thüringer Rechtsanwaltskammer Thüringen: Berufe im Bereich Justiz und Rechtsanwaltsfachangestellte

Informationen zur Anerkennung in Deutschland:

  • anerkennung-in-deutschland.de: Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse
  • bq-portal.de: Informationsportal zu ausländischen Schul- und Ausbildungsabschlüssen
  • justiz-dolmetscher.de: Portal zu in Deutschland vereidigten Übersetzern
  • Anerkennungszuschuss: finanzielle Unterstützung im Anerkennungsverfahren

Informationen zur Arbeit in Deutschland und Thüringen:

  • Thüringer Agentur zur Fachkräftegewinnung: Arbeiten und Leben in Thüringen
  • make-it-in-germany.com

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Kontakt

Für Terminanfragen verwenden Sie bitte unser Kontaktformular/ If you want to make an appointment, please use our contact form:

Kontaktformular/ contact form (Link)


E-Mail: anerkennung@ibs-thueringen.de


Unser Team:

Lisa Bethke
Telefon: 0361 511500-13
E-Mail: lisa.bethke@ibs-thueringen.de

Helge Fischer
Telefon: 0361 511500-14
Mobil: 01590 4839867
E-Mail: helge.fischer@ibs-thueringen.de

Anne Friedemann
Telefon: 0361 511500-23
E-Mail: friedemann@ibs-thueringen.de

Carola Peter
Telefon: 0361 511500-24
Mobil: 015904839865
E-Mail: carola.peter@ibs-thueringen.de

Hannes Schramm
Telefon: 0361 511500-291
Mobil: 01590 4839868
E-Mail: hannes.schramm@ibs-thueringen.de


Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement (IBS) gemeinnützige GmbH
Wallstraße 18
99084 Erfurt

Förderung

Mitglied im Landesnetzwerk IQ Thüringen:

Das Teilprojekt und das Förderprogramm
„Integration durch Qualifizierung (IQ)“ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds

 

In Kooperation mit:

 

 

Institut für Berufsbildung und Sozialmanagement gemeinnützige GmbH

Geschäftsadresse:
Juri-Gagarin-Ring 160
99084 Erfurt

Projektanschrift:
Wallstraße 18
99084 Erfurt

Tel.: 0361-511500-10
Fax: 0361-511500-299
E-Mail: info@ibs-thueringen.de

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